Wenn derzeit über das Berliner Bodenvermögen geredet wird, ist zunächst gar nicht so klar, was damit gemeint ist. Da gibt es Wälder, Seen, Straßen, Grünanlagen, Sportstätten und Grundstücke, auf denen Schulen, Kitas, Bürogebäude oder Universitäten stehen, Häuser der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, Betriebshöfe der BVG, Wasserwerke, Recyclinghöfe der BSR, Krankenhäuser von Vivantes sowie Grundstücke, die im Erbbaurecht an Firmen, Träger und andere Nutzer*innen vergeben sind. Die Arten an Grundstücken und Nutzungen sind äußerst vielfältig. Sogar Grundstücke außerhalb der Grenzen von Berlin gehören vereinzelt mit dazu.

Übersicht über die Vermögensaufteilung im Land Berlin. Datengrundlage: 2018. Grafik: Stadtneudenken/Marta Toscano
Das Berliner Bodenvermögen wird im Allgemeinen nach Fach- und Finanzvermögen sortiert. In jene von Hauptverwaltungen und Bezirken, verschiedene Betriebsvermögen landeseigener Unternehmen und Anstalten, Stiftungsvermögen, Sondervermögen sowie Treuhandvermögen. Das Ganze wird von den Hauptverwaltungen, Landesämtern, Veraltungsräten, Stiftungen, Bezirksverwaltungen, Vorständen von Landesunternehmen und Verwaltungs-GmbHs verwaltet und vom Abgeordnetenhaus, von Bezirksparlamenten, Aufsichtsräten und Verwaltungsräten kontrolliert. Mittelfristig dürfte es wenig aussichtsreich sein, diese Grundstücke aus den jeweiligen Rechtszusammenhängen herauszulösen, weil sie etwa als Bilanzen gebunden sind oder Nutzungsverträge bestehen. Zudem ist die Verwaltung der Grundstücke in den Bezirken oder Senatsverwaltungen entsprechend der jeweiligen Nutzungszwecke sinnvoll, auch wenn sie dort nicht vorrangig als Vermögen behandelt werden.
Es stellt sich also die Frage, wie angesichts dieser Ausgangslage ein Berliner Bodenfonds etabliert werden kann, der tatsächlich das gesamte Berliner Grundvermögen in den Blick nimmt: Wie kann ein Bewusstsein bei der Berliner Bevölkerung, den Verwaltungen und der Politik für das Potential, das in diesem Gemeinvermögen liegt, geschaffen werden? Wie können ein Bewusstsein und eine Praxis,- gemeinwohlorientiert und ausgerichtet an tatsächlichen Bedarfen der Berlinerinnen und Berliner vor Ort – entwickelt werden?
Um diesen Herausforderungen zu begegnen, will die LINKE mit dem Bodensicherungsgesetz (BoSiG) eine Klammer für das Berliner Grundvermögen schaffen, die folgendem Prinzip folgt:
- Der gesamte Grund und Boden des Landes wird gemeinsam betrachtet – unabhängig von Zuordnung zu Fach- oder Sondervermögen bzw. landeseigenen Unternehmen.
- Das Berliner Grundvermögen wird als Berliner Bodenfonds konstituiert
- Alles, was in diesem Sinne den Berlinerinnen und Berlinern gehört, wird gemeinsamen Rechtsprinzipien unterworfen
Die Ziele des Bodensicherungsgesetzes:
- Den Berliner Grund und Boden sichern
- Transparenz über ein öffentlich zugängliches Kataster herstellen
- Die Stadtgesellschaft an den Entscheidungen über Nutzungen beteiligen