Ein Liegenschaftskataster ist in Ansätzen auf der Webseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung einsehbar. Hier fehlen aber wichtige Angaben, bspw. über Nutzungszwecke und das Clustering der Liegenschaften, also welche stadtpolitischen Ziele sie jeweils erfüllen. Gerade das ist für die Öffentlichkeit eine wichtige Information, um sich hier eine Meinung bilden und Kontrolle ausüben zu können.
Insgesamt ist das ungenügend bis teils unmöglich, noch dazu aufwendig und mit Kosten verbunden. Zudem gibt es viele Hürden: Zwar hat man bei einem berechtigen Interesse Einsicht ins Grundbuch oder beim Katasteramt, jedoch sind diese Informationen meist unvollständig. Hier zeigt sich wieder: Ein öffentliches Liegenschaftskataster ist zentral für eine demokratische, niedrigschwellige Stadtentwicklungspolitik für Alle. Auch für den Wohnungs- und Immobilienmarkt fordern wir ein berlinweites Mietkataster.
Derzeit finden sich verschiedene Datensätze im Netz – etwa über ALKIS, Fis Broker usw. Das Problem: selbst die öffentlich zugänglichen Datensätze sind für Laien oft schwer nutzbar. Es bräuchte eine zentralisierte, handhabbare Sammlung dieser Informationen. Für die neuen Leitlinien der Bürgerbeteiligung konnte ich durchsetzen, dass Grundstücksverkäufe und -umwandlungen im Rahmen von Beteiligungsverfahren veröffentlicht werden müssen.

Angaben zu Gebäuden und Liegenschaften sind für die Öffentlichkeit auf Anfrage verfügbar. Eigentümerangaben sind mit berechtigtem Interesse einsehbar. Darüber hinaus eröffnet der aktuelle Entwurf des Transparenzgesetzes und vor allem das geplante Transparenzportal gute Möglichkeiten, die Liegenschaftspolitik gegenüber der Zivilgesellschaft transparent und plausibel zu machen. Vorlagen des Senats und Beschlüsse des Abgeordnetenhauses samt Protokollen in allgemeinen und vor allem auch strategischen Liegenschaftsfragen sind in der Regel in das Transparenzportal als Pflichtinformationen einzustellen. Es ist vorgesehen, dass Geodaten in das Transparenzportal eingestellt werden. Diese können für sich schon wertvolle Informationen für die Öffentlichkeit enthalten, auch wenn dahinter zunächst noch kein volles offenes Liegenschaftskataster steht.
Aber in diesem Politikfeld muss es auch einen Raum für geschützte Informationen geben, damit das Land eine effiziente Liegenschaftspolitik betreiben kann und nicht berechenbar ist, gerade beispielsweise beim Ankauf.