Ziele der BBF GmbH:
Im Land soll eine aktive Grundstücksvorsorge betrieben und eine Reserve für künftige Generationen aufgebaut werden. Dafür soll das SODA gestärkt und selbst zu einem Bodenfonds erweitert werden. Die BBF Berliner Bodenfonds GmbH wurde als Tochter der BIM am 28. August gegründet und mit einer Kreditermächtigung des Abgeordnetenhauses über 290 Millionen ausgestattet.

Auszug aus der Präsentation zum 32. Runden Tisch, Martin Dettlaff (SenFin)
Durch die zusätzlichen Flächenreserven, sollen weiter steigende Bedarfe gedeckt werden. Dafür wird die BBF GmbH Ankäufe nicht nur für ganz konkrete Bedarfe, sondern auch strategische Grundstücksankäufe tätigen. In diesem Zusammenhang ist das Land Berlin ebenfalls bereits seit Längerem in intensiven, fruchtbaren Gesprächen mit dem Bund und hat mittlerweile u.a. auch einen Gesprächsprozess mit der Deutschen Bahn aufgenommen. Dabei geht es allerdings nicht um spekulative Grundstückskäufe, sondern um die Sicherung von Flächen für künftige Generationen. Gleichwohl müssen die Aufgaben des SODA auch über 2030 hinaus im Blick gehalten werden.
Dabei geht es allerdings nicht um spekulative Grundstückskäufe, sondern um die Sicherung von Flächen für künftige Generationen. Gleichwohl müssen die Aufgaben des SODA auch über 2030 hinaus im Blick gehalten werden.
Neben den zukünftigen Tätigkeiten der Bodenfonds GmbH werden in Berlin auch noch weiterhin Ankäufe durchgeführt, etwa über eine Haushaltsfinanzierung für ein Grundstück, bei dem es bspw. mit einem längeren Vorlauf klar war, dass es für einen fachlichen Zweck gebraucht wird.
Dennoch sollen ab sofort auch Grundstückseinkäufe durch die Bodenfonds GmbH getätigt werden. Bei der Auswahl wird dabei u.a. darauf geachtet, ob die potentiellen Grundstücke für eine Verwaltungsnutzung im SILB kompatibel sind oder für die Daseinsvorsorge (SODA) benötigt werden. Auch für bezirkliche Nutzungen käme die Aktivierung der Bodenfonds GmbH infrage. Grundstücke für die Nutzung durch Dritte sollen über das SODA in Form eines Untererbbaurechts vergeben werden. Dies sind bspw. Wohnungsbaugenossenschaften, soziale Träger oder sonstige Träger im Rahmen eines Konzeptverfahrens.
Es gibt allerdings auch noch einige Fälle, welche nicht für Ankäufe durch die Bodenfonds GmbH in Betracht kommen. Dazu zählen bspw. Grundstücke in festgesetzten Entwicklungsgebieten oder für gewerbliche Entwicklung, Arrondierungsflächen für grundstücksübergreifende Baumaßnahmen oder Schulgrundstücke.