Konzeptverfahren erlauben es, kommunale Grundstücke nicht an die Höchstbietenden, sondern an diejenigen mit dem besten Konzept zur Nutzung zu übergeben. Der gebotene Preis spielt, wenn überhaupt, nur eine untergeordnete Rolle und kann somit für gemeinwohlorientierte Immobilienentwickler:innen eine echte Chance sein: Zielgruppen für diese Verfahren sind Genossenschaften, Baugruppen, soziale Träger, Vereine, Stiftungen und andere alternative Träger. Aus diesem Grund war das Instrument Konzeptverfahren seit Gründung der Initiative StadtNeudenken ein wichtiges Thema und eine Forderung für eine stärker gemeinwohl- statt profitorientierte Stadtentwicklung.
In Berlin sind Konzeptverfahren komplexe, mehrstufige Vergabeverfahren, welche von landeseigenen Unternehmen – in der Regel von der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) – durchgeführt werden. Landeseigene Grundstücke werden darin öffentlich ausgeschrieben, um für das Land Berlin gleichzeitig soziale, ökologische, kulturelle, wirtschaftliche und/oder stadtentwicklungspolitische Ziele auf diesen Grundstücken zu erreichen.
Aufgabe und Besetzung des Steuerungsausschusses
Doch wer legt diese Ziele, die Gewichtung der Bewertungskriterien und die inhaltlichen Anforderungen an die Ausschreibung der Grundstücke fest? Dies passiert in einem ressortübergreifenden, verwaltungsinternen Gremium, dem Steuerungsausschuss für Konzeptverfahren (SteA).
Bevor ein Baugrundstück überhaupt vergeben werden kann, durchläuft es den Portfolioausschuss, wo Grundstücke in verschiedene Kategorien eingeteilt werden („Clusterung“). Nur wenn das Grundstück nicht von der öffentlichen Hand (Bezirk oder Fachverwaltungen des Landes) selbst benötigt wird, kann eine „Entwicklungsperspektive“ festgestellt werden, was den Weg für die Vergabe in Konzeptverfahren ebnet. Dann legt der Steuerungsausschuss für Konzeptverfahren die inhaltlichen Anforderungen an die Ausschreibung fest.
Der Steuerungsausschuss ist mit Vertreter:innen der Berliner Verwaltungen besetzt. Er besteht aus ständigen und nicht-ständigen Mitgliedern. Die festen Mitglieder umfassen jeweils eine:n benannte:n Vertreter:in der BIM GmbH, der Senatsverwaltungen für Finanzen; für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen; für Wirtschaft, Technologie und Forschung, sowie der Senatskanzlei. Die nicht-ständigen Mitglieder sind Vertreter:innen der betroffenen Bezirke, je nach Lage der Grundstücke, und andere betroffene Senatsverwaltungen wie z. B. die Kulturverwaltung.
Problem des Steuerungsausschusses und Ziel des Beirats
Es ist wichtig anzumerken, dass dieses Verfahren und die Zusammensetzung des Ausschusses für die Öffentlichkeit bislang nicht transparent sind und ohne öffentliche Beteiligung stattfinden. Zusätzlich wird die Fachkenntnis zivilgesellschaftlicher Akteur:innen und Genossenschaften bei der Festlegung der Bewertungskriterien für die Konzeptverfahren bisher nicht ausreichend berücksichtigt, obwohl diese Gruppen die Hauptzielgruppe des Verfahrens darstellen.
Schon 2019 fand die erste Werkstatt Konzeptverfahren statt, in der verschiedene Forderungen mit dem Blick auf ein zielgenaues und leistbares Konzeptverfahren für Berlin gestellt wurden. Eine davon war die Einbeziehung der Zivilgesellschaft in diesen Prozess. Auch ein Planspiel, das durch die neu geschaffene Koordinierungsstelle Konzeptverfahren[1] (Stattbau) 2023 durchgeführt wurde, legte noch deutliche Mängel des Bewertungsverfahrens in Berlin offen. In Kooperation mit der Senatsverwaltung für Finanzen konnte schließlich der zivilgesellschaftliche Beirat des Steuerungsausschusses Konzeptverfahren – kurz: Konzeptverfahren-Beirat – auf den Weg gebracht werden.
Dieser soll nun Transparenz schaffen, indem er die monatlichen Treffen des Steuerungsausschusses begleitet und dem Runden Tisch Liegenschaftspolitik regelmäßig berichtet. Andererseits soll er die Interessen der Zivilgesellschaft im Ausschuss vertreten und Wissenstransfer in Richtung der Verwaltung und der BIM gewährleisten.