
Das Prinzip der Stadtbodenstiftung.
CLTs sind ein nicht gewinnorientiertes Eigentumsmodell, mit dem Immobilien dem Markt entzogen werden, um Menschen mit erschwertem Zugang zu Wohnraum diesen dauerhaft günstig zur Verfügung zu stellen. Aber auch gewerbliche, soziale und kulturelle Nutzungen – beispielsweise Nachbarschaftszentren, Gewerbehöfe und Gemeinschaftsgärten – können mit der Abkopplung von Immobilien vom Marktgeschehen geschützt bzw. neu aufgebaut werden. In den 1970er Jahren im Kontext der Bürgerrechtsbewegung in den USA entstanden, gibt es mittlerweile hunderte von CLTs, vor allem in den USA und Großbritannien. Aber auch auf dem europäischen Kontinent verbreitetet sich dieser Ansatz zunehmend. Beispielsweise gibt es in Brüssel, Lille, und London, erfolgreiche und stetig wachsende CLTs. Das Interreg-EU-Programm SHICC „Sustainable Housing for Inclusive and Cohesive Cities” will das CLT-Modell in Nord-West-Europa weiter stärken. Seit 2020 beteiligt sich auch die „Initiative Stadtbodenstiftung“ mit dem Partner id22 eV am SHICC-Programm und steht im internationalen Erfahrungsaustausch mit Akteuren etablierter CLTs. Eines der Ergebnisse könnte ein Förderprogramm für CLTs durch die European Investment Bank sein.
Unabhängig von den international sehr unterschiedlichen rechtlichen Bedingungen haben alle CLTs eine strukturelle Gemeinsamkeit: Das Eigentum an Grund und Boden wird vom Recht der Nutzung der Bausubstanz oder sonstiger Infrastruktur getrennt. Zwar erwerben die künftigen Nutzer*innen in der Regel die baulichen Strukturen, das darunter liegende Land verbleibt jedoch im Eigentum des Trusts und wird von diesem mittels eines langfristigen, in der Regel auf 99 Jahre angelegten Erbbaurechtsvertrags an die Nutzer*innen bzw. Hausvereine oder Genossenschaften, verpachtet. Dieses Prinzip wird die Stadtbodenstiftung mit der Anwendung des hiesigen Erbbaurechts auch praktizieren.
Der Erbbaurechtsvertrag ist also das entscheidende strukturelle Element des CLT-Modells und enthält alle für die Funktionsweise eines CLTs und die dauerhafte Bezahlbarkeit des Wohnbestands notwendigen Regelungen. Den Boden behalten, um Stadt solidarisch zu gestalten. In Berlin wird die Verwaltung des „Gemeingut Boden“ im Modell einer lokal verankerten und demokratisch geführten Stiftung erfolgen. Entscheidungen über die Nutzung von Boden und Immobilien wird die Stadtbodenstiftung in ein gewähltes Gremium (Kuratorium) von 1/3 Nutzer*innen, 1/3 Nachbarschaft, sowie 1/3 Vertreter*innen der Stadtgesellschaft zusammen mit einem Vertreter*in der Stifter*innen sowie einer Person von öffentlichen Körperschaften, treffen.